Wenn Sie sich entschlossen haben, in Spanien eine Immobilien zu erwerben ist es sehr hilfreich:
Wenn Sie einen guten, erfahrenen Immobilienmakler gefunden haben, hilft Ihnen dieser bei der Suche nach einer geeigneten Immobilie. Anhand ihrer Wünsche und zur Verfügung stehender Objekte berät Sie der Makler, welches die für Sie beste Investition ist. Vergessen Sie nicht zu fragen, welche Kosten mit dem Kauf auf Sie zukommen: die jährliche Grundsteuer, Beitrag zur Besitzergemeinschaft, Rechnungen für Wasser Strom, Müllabfuhr, etc...
Wenn Sie sich zum Kauf entschlossen haben ist es ratsam, die Immobilie mit einer Anzahlung zu reservieren. So können Sie verhindern, dass das Objekt an einen anderen Interessenten verkauft wird. Sie haben dann ungefähr 15 Tage Zeit, sich über die Rechtslage der Immobilie zu informieren.
Ein Rechtsanwalt hilft Ihnen bei dieser Abwicklung des Kaufs. Es gibt gute Rechtsanwälte mit perfekten Kenntnissen der englischen Sprache. Wenn Sie einen Rechtsanwalt ausgewählt haben, garantiert Ihnen dieser, dass keinerlei Rechtslücken bestehen bleiben, das Objekt auf Namen des Verkäufers im Grundbuch eingetragen und frei von Hypotheken, Lasten und anderen Zahlungspflichten ist.
Ihr Rechtsanwalt verhandelt mit dem Verkäufer oder dessen Rechtsanwalt, und zwar nicht nur über den Verkaufspreis, sondern auch über alle weiteren Details wie Datum und Form der Zahlung, etc... Der Rechtsanwalt entwirft einen privaten Kaufvertrag und es ist üblich, bei der Unterzeichnung 10% des Preises zu zahlen. Diese Anzahlung wird nicht zurückgezahlt, wenn der Käufer vom Kauf zurücktritt. Wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht genügt, solten Sie vom Kauf zurücktreten und Entschädigung fordern. Zuletzt müssen Sie an einem vom Ihrem Rechtsanwalt bestimmten Datum beim Notar die letzte Zahlung leisten. In diesem Moment werden Sie offiziell Besitzer des Objekts und bekommen die Schlüssel, womit der Kauf abgeschlossen ist.
Sofort nach der Unterzeichnung der notariellen Kaufsurkunde muss diese zum Grundbuchamt gebracht werden, um dieses vom neuen Besitzer zu informieren, und so zu verhindern, dass die Immobilie weiterhin auf Namen des Vorbesitzer eingetragen bleibt. Auf diese Weise schützen der Notar und das Grundbuchamt gemeinsam Ihre Rechte. Im diesem Moment müssen Sie anfallenden Steuern zahlen, und das Objekt wird auf Ihren Namen eingetragen. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen außerdem Wasser- und Stromanschluss auf Ihren Namen umschreiben und die Rechnungen von Ihrem Konto bei einer ansässigen Bank abbuchen zu lassen. Der Käufer einer Immobilie muss dabei mit den folgenden Kosten rechnen:
Notar
Ein fester Tarif, zum Beispiel für ein Objekt für 100.000 Euro ungefähr 600 Euro.
Grundbucheintrag
Ungefähr 40% der Notariatskosten.
Steuern
Grunderwertsteuer (ITP) 6% des Kaufpreises.
Bei Kauf neuen Immobilie 7% Mehrwertsteuer (IVA) und 0,5% für Rechts-und Dokmentationshandlungen (AJD).
Die Wertzuwachssteuer auf Grundstücke (im Allgemeinen "plusvalía" genannt) ist eine Steuer der Gemeinden, die fällig wird, wenn eine Immobilie verkauft wird. Die Höhe hängt von verschieden Faktoren wie Lage, Fläche, Datum des letzten Verkaufs, etc... Normalerweise ist diese Steuer durch eine Ortssatzung der jeweiligen Gemeinde geregelt.
Laut Gesetz muss diese Steuer vom Rechtsanwalt seine Rechnung, je nach geleisteter Arbeit. Der Verbraucher ist in Spanien durch die königliche Verordnung 515/1080 vom 21. April geschützt. Für Ihren Besuch oder Aufenthalt in der Alpujarra stellen wir Ihnen gern weitere für Sie interessante Adressen zur Verfügung.